31. Mai 2026
Freiheit für Daniela!
Politischer Prozess endet mit langer Haftstrafe
Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle am Mittwoch zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die 67-Jährige wurde vor rund 50 Zuschauer*innen unter anderem wegen besonders schweren Raubes in sechs Fällen schuldig gesprochen. Sie soll die Taten zwischen 1999 und 2016 laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Ziel seien Geldtransporter und Kassenbüros von großen Supermärkten gewesen, die Gesamtbeute lag laut Anklage bei 2,4 Millionen Euro.
Konkret verurteilt wurde Klette wegen erpresserischen Menschenraubes und des Versuchs dazu, schwerer räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen Waffengesetze. Die Taten sollen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen worden sein. Fünf weitere Anklagepunkte mit acht Überfällen und einer Beute von rund zwei Millionen Euro wurden im Prozess nicht weiter verfolgt.
Ein von der Staatsanwaltschaft als versuchter Mord gewerteter Angriff auf einen Geldtransportfahrer findet sich im Urteil nicht, nachdem schon der Vorsitzende Richter diesen Anklagepunkt infrage gestellt hatte. Dass diese Tat nur als versuchter schwerer Raub berücksichtigt wird, nannte Klettes Anwalt Lukas Theune am Mittwoch einen Teilerfolg.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Die im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommene Daniela Klette hatte dort nach Polizeiangaben Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240 000 Euro Bargeld versteckt. Die Staatsanwältin hatte wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Waffengesetzverstößen 15 Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung sah indes keine Beweise für eine Beteiligung Klettes an bewaffneten Raubüberfällen und verlangte allenfalls eine Bewährungsstrafe für den Waffenbesitz sowie Klettes sofortige Freilassung.
Für den Fall einer Verurteilung hatte die Verteidigung vorsorglich ein bildvergleichendes Gutachten zu Fotos von Ernst-Volker Staub beantragt. Damit soll belegt werden, dass der Gesuchte nicht – wie von der Staatsanwaltschaft behauptet – in Klettes Wohnung war und Tatfahrzeuge kaufte. Da Staub seit Jahren untergetaucht ist, bleibt sein genaues Aussehen unklar.
Hilfsweise beantragten Klettes Anwält*innen die Vernehmung eines Zeugen, der belegen soll, dass das bei ihr gefundene Bargeld nicht aus den angeklagten Raubtaten stammt. Ob die Kammer die Anträge im Urteil ablehnt, blieb am Mittwoch offen.
Sonderverfahren in umgebauter Reithalle
Der Justiz gilt Klette als »RAF-Terroristin«, obwohl die Mitgliedschaft in der bewaffneten Gruppe oder in diesem Zusammenhang verübte, politisch motivierte Taten nicht zur Anklage gehörten.
Politisch waren indes die Plädoyers, die Klette vorvergangene Woche zunächst allein und anschließend mit ihren Anwält*innen Undine Weyers und Lukas Theune vor dem Gericht in Verden vorgetragen hatte. Darin stellten sie den »politischen Sonderprozess« als Ganzes infrage.
Die Rahmenbedingungen geben ihnen recht: Verhandlungsort war eine eigens angemietete und umgebaute Reithalle, die mit Nato-Draht gesichert und von bewaffneten Polizist*innen mit Maschinenpistolen sowie Sprengstoffhunden bewacht wurde.
Künstliche Intelligenz als Ermittlerin
Kritisch sah die Verteidigung auch den Einsatz der IT-Plattform »Cellebrite Pathfinder« zur Auswertung von mehr als 18 Terabyte digitaler Daten, denen die Polizei mithilfe künstlicher Intelligenz zu Leibe rückte. Die Software habe eigenständig relevante Beweise vorgefiltert, ohne dass die Verteidigung diesen Prozess nachvollziehen oder überprüfen konnte. Dabei handele es sich um einen Verstoß gegen die Waffengleichheit von Anklage und Verteidigung vor Gericht, heißt es im Plädoyer.
Hinzu kämen laut Theune und Weyers massive Verstöße gegen das sogenannte Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsprinzip, da Gutachten und Ermittlungsberichte über Selbstleseverfahren eingeführt – also nicht bei den Prozessterminen mündlich verhandelt – wurden. Sachverständige, insbesondere eine DNA-Gutachterin, seien ebenfalls nicht in der Hauptverhandlung vernommen worden.
Die Verteidigung gab sich in dem Plädoyer überzeugt, dass diese Fehler eine Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zwingend erforderlich machen würden. Ob dieser Weg gegangen wird, war am Mittwoch noch offen.
»Defensivposition des Widerstands«
Bemerkenswert politisch war auch das Plädoyer von Daniela Klette selbst, das mit rund 55 000 Zeichen den Umfang einer längeren Masterarbeit hat. Darin stellt sie ihr Leben in einen umfassenden historischen und politischen Kontext und stellt ihren Widerstand gegen das System in den Mittelpunkt: von der Politisierung in den 1970er Jahren vor dem Hintergrund des Vietnamkrieges, der Entstehung der RAF und der Bewegung 2. Juni und der internationalen Befreiungskämpfe über Aufenthalte in Palästina, Südafrika oder Nicaragua.
Klette verklärt das Leben im Untergrund nicht als Abenteuer, sondern als »Defensivposition des Widerstands«, um sich der staatlichen Repression und drohenden »Verurteilungsritualen« zu entziehen. Vor dem Landgericht betonte sie mehrfach, dass es keinen Plan gegeben habe, sich mit Gewalt aus dieser Situation zu befreien. In diesem Zusammenhang forderte Klette die Einstellung der Fahndung nach Burkhard Garweg und Volker Staub.
»Jegliche Traumatisierung ist zu bedauern«
Überrascht waren viele Beobachter*innen und Beobachter über Klettes Ausführungen, die sich direkt an die Opfer der angeklagten Raubüberfälle richteten. So erklärte die Angeklagte, dass ihr die schweren psychischen Verletzungen einzelner Betroffener, etwa des Geldtransportfahrers Mirko K. oder einer Kassiererin aus Bochum, »sehr leid täten«.
Klette schloss sich einer Aussage Burkhard Garwegs an, die lautete: »Jegliche Traumatisierung von Angestellten von Kassenbüros oder Geldtransportern ist zu bedauern.« So steht es in einem Brief, den er im Dezember 2024 mit dem Titel »Grüße aus der Illegalität« an die Zeitung »wochentaz« geschickt hat. Darin äußerte sich Garweg – wie auch Klette in Verden – nicht direkt zu den ihm vorgeworfenen Raubtaten, erklärte aber, es sei »für uns« ausgeschlossen gewesen, Menschen zu töten oder zu verletzen, um an Geld zu kommen.
In gewisser Weise relativierte Klette diese persönlichen Traumatisierungen, indem sie auf die Struktur dahinter verwies, mithin die prekären Arbeitsbedingungen in der Geldtransportbranche – darunter auch die fehlende oder unzureichende psychologische Nachsorge nach Überfällen. Im Plädoyer kam Klette dann auf eine aus ihrer Sicht menschenverachtende Dienstanweisung zu sprechen: So soll ein Geldtransportfahrer gesagt haben, er möge im Fall eines Überfalls lieber das Geld retten, anstatt einem bedrohten Kollegen außerhalb des Fahrzeugs zu helfen.
Oberlandesgericht entscheidet über weiteren Prozess
Klette beendete ihr Plädoyer mit einer umfassenden Kapitalismuskritik und der Utopie einer Welt ohne Gefängnisse, in der alle Menschen frei sein könnten, mit dem Satz: »Wirklich frei sein können wir erst, wenn alle frei sind.«
In welchem hohen Alter Klette frei sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesanwaltschaft hat vor zwei Monaten wegen Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 gesondert Anklage gegen Klette erhoben. Eine angebliche Mitgliedschaft in der RAF ist zwar verjährt, aber die konkreten Taten sollen aus Sicht der Justiz noch verfolgbar sein. Über diese Anklage muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt befinden.
Vor diesem zweiten, politisch noch brisanteren Prozess gegen Klette muss der Bundesgerichtshof aber über eine Revision entscheiden, die von der Verteidigung bereits vor dem Urteil angekündigt worden war – und sofort am Mittwoch eingelegt wurde.