06. Juni 2025 / update: 07. Juni 2025
Ermittlungen zu Lorenz A.: Polizei gab wohl keinen Warnschuss ab

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat weitere Ermittlungsergebnisse zum Fall Lorenz A. veröffentlicht.
Die Auswertung der Video- und Audioaufnahmen hat demnach ergeben, dass die Polizisten wohl keinen Warnschuss abgegeben haben.
Polizei und Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die vorhandenen Video- und Audioaufnahmen sowohl aus dem Bereich Mottenstraße als auch aus der Achternstraße in Oldenburg aufbereitet. Dabei seien aus unterschiedlichen Blickwinkeln gefilmte Szenen durch Überlappungen und geeignete Schnitte zu einem gemeinsamen Video zusammengeführt worden. “Eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen” sei nicht möglich, da die Videoqualität, die Sichtverhältnisse und die örtlichen Gegebenheiten nur zu “schemenhaften Aufnahmen” führten, so die Staatsanwaltschaft. Das Videomaterial hat laut Staatsanwaltschaft eine Länge von ungefähr 20 Sekunden.
Staatsanwaltschaft: Polizisten haben Lorenz A. aufgefordert anzuhalten
Zudem ist die Auswertung des Funkverkehrs abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Über Funk haben die eingesetzten Polizisten demnach kurz vor der Begegnung mit dem 21-jährigen Oldenburger von dem mitgeführten Messer erfahren. Es sei außerdem ein “Hinweis auf Eigensicherung” an die Beamten erfolgt. Es sei nach aktuellem Stand der Ermittlungen nachvollziehbar, dass die eingesetzten Polizisten “unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten aufgefordert haben”. Ein durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg in Auftrag gegebenes Gutachten zu Schmauchspuren an der Kleidung von Lorenz A. liege schon vor. Weitere technische Gutachten, unter anderem eine 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das LKA, stehe noch aus. Erst dann sei eine abschließende Bewertung möglich, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Staatsanwaltschaf: Lorenz A. durch drei Kugeln von hinten getroffen
Laut Aussage der Staatsanwaltschaft fielen am Ostersonntag fünf Schüsse, von vier Kugeln sei Lorenz getroffen worden. Drei Schüsse trafen ihn dabei von hinten: In die Hüfte, den Oberkörper und in den Kopf. Eine weitere Kugel streifte ihn am Oberschenkel. Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Lorenz A. die Polizisten in der Situation, in der die tödlichen Schüsse fielen, mit einem Messer bedroht haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Ende April mitgeteilt.