Urteil im Bullenmord an Mouhamed Dramé:



alle beteiligten Bullen wurden freigesprochen!


Thorsten H., Jeanine Denise B., Markus B., Pia Katharina B. und Fabian S. waren am 8. August 2022 zusammen im Einsatz, sie wurde in eine Jugendhilfeeinrichtung gerufen, weil sich ein Junge in einer “psychischen Ausnahmesituation” befunden haben soll und “suizidgefährdet” sei. Als die Cops eintreffen kauert Mouhamed Dramé in einer Ecke, hält sich ein Messer vor den Bauch. Obwohl er keine Gefahr für andere darstellt benutzen sie Pfefferspray um ihn aus der Ecke zu drängen, schneiden seinen Fluchtweg ab. Später werden sie lügen und behaupten er sei dann mit dem Messer in Richtung der Cops gelaufen. Dann Tasern sie Mouhamed Dramé, der Taser funktioniert nicht, eine knappe Sekunde später feuert einer der Cops sechs mal auf ihn. Mouhamed Dramé geht zu Boden und wird im sterben noch mit Kabelbindern fixiert und von Thorsten H., dem Einsatzleiter, getreten.

Im Prozess der am 19. Dezember 2023 begann, sagten die Bullen unter anderem aus Mouhamed Dramé sei “renitent” und “widerständig” gewesen weil er im Sterben liegend seine Hände in Richtung seiner Wunde bewegte anstatt still liegen zu  bleiben. Sie versuchten sogar zu argumentieren ihre Gewalt sei notwendig gewesen um einen Suizid zu verhindern.

Die Bullen haben ihre Aussagen im Prozess nachweislich abgesprochen und sich gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten auf den Prozess vorbereitet. Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Selbstviktimisierungsstrategie der Cops komplett getragen. Aus der Pressemitteilung der Gruppe Justive4Mouhamed zum Prozessende und den Freisprüchen: “Dabei blieben die strukturelle Dimension von (tödlicher) Polizeigewalt sowie der Mensch Mouhamed und seine Familie unsichtbar. Der Solidaritätskreis und andere solidarische Prozessbeobachter*innen mussten beobachten, wie eine Notwehrsituation für die Beamt*innen und somit eine Täter-Opfer-Umkehr inszeniert wurde. Die Staatsanwaltschaft erkannte jedoch am 29. Prozesstag an, dass es sich nicht um eine Notwehrsituation handelte, weil kein Angriff von Mouhamed ausging. Sie gestand den Beamt*innen aber ein, sich fälschlich in einer Notwehrlage gesehen zu haben – wodurch sie nur wegen Fahrlässigkeit statt Vorsatz belang werden können („Erlaubnistatbestandsirrtum“), und forderte für alle vier, außer dem Einsatzleiter, Freisprüche.”

„Mouhameds Brüder Sidy und Lassana Dramé fordern, dass so etwas nie wieder passiert. Seit Mouhameds Tod sind jedoch bereits zahlreiche weitere Menschen durch oder in den Händen der Polizei gestorben. Mouhamed ist kein Einzelfall.“

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