Räumungstermin abgesagt! E bleibt vorerst wohnen.



Nach über 25 Jahren soll der Mieter E. sein Zuhause verlieren. Bereits vor über einem Jahr kündigte der Privatvermieter Thomas Kattwinkel seinem Mieter E. wegen Eigenbedarfs. Alternativ zur Kündigung der Wohnung bot er E. an, einfach die doppelte Miete zu zahlen.

So dringend scheint Kattwinkels Vorhaben, selbst in der Neustadt zu wohnen, also doch nicht gewesen sein. Der Fall landete schon 2021 vor Gericht. Der Fall wurde vom Bündnis gegen Zwangsräumungen und der Öffentlichkeit beobachtet. Inzwischen wurde der Mieter E. in erster Instanz zur Räumung der Wohnung verurteilt. 

Nach unserer Kundgebung in der vergangenen Woche hat das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts bis zur Entscheidung über die Berufung ausgesetzt. Der Räumungstermin Anfang September wurde daher abgesagt. E bleibt vorerst wohnen!

Vorgeschobener Eigenbedarf ist ein beliebtes Instrument von Vermieter:innen um Mieter:innen loszuwerden und die Mieten anzuziehen. Das Ergebnis: Mieter:innen werden aus ihrem Zuhause, aus ihrer Nachbarschaft verdrängt und sind gezwungen, an den Stadtrand zu ziehen.

(Vorgeschobener) Eigenbedarf kann uns alle treffen und geht uns alle an. Wir zeigen Kattwinkel auch weiterhin, dass E. nicht allein ist. Alle Bleiben Wohnen!