Neueste Entwicklungen und Hintergründe rund um das 129er Verfahren in München



Der folgende Text soll einige Hintergründe zu dem laufenden 129er Verfahren in München geben und über neueste Entwicklungen informieren als auch eine generelle Einschätzung zu dem ganzen Komplex liefern. Das Verfahren wurde am 26.04.22 bekannt, als koordinierte Hausdurchsuchungen in vier Wohnungen, der anarchistischen Bibliothek Frevel und einer Druckerei stattfanden. Mehr dazu hier: https://de.indymedia.org/node/188585

Bevor wir chronologisch den uns bekannten Ablauf der stattgefundenen Ermittlungen erläutern, erklären wir hier nochmal die Tatvorwürfe: Das 129er Verfahren wegen krimineller Vereinigung einschließlich dem Vorwurf 15 Straftaten begangen zu haben, die entweder Aufruf zu Straftaten, Billigung von Straftaten oder Bedrohung oder beides lauten, bezieht sich auf den Vorwurf die von Mai 2019 bis September 2021 erschienene anarchistische Zeitung Zündlumpen herausgegeben, verfasst, gedruckt und verbreitet zu haben. Kurz: Die Beschuldigten sollen angeblich die Zündlumpen-Redaktion sein, welche wiederum eine Kriminelle Vereinigung sein soll.

Wie fing alles an?
Dem Zündlumpen wurde die unermessliche Ehre zu Teil, seine erste Anzeige vom bajuwarisch-christlichen Vizekönig zugeteilt zu bekommen und zwar von Dr. Joachim Hermann persönlich. Zur Erläuterung: Seit Anbeginn der Zeitrechnung ist der stramme CSU-Mann Joachim Oberbefehlshaber seiner noch strammeren Exekutive, denn Joachim ist bayrischer Innenminister. Joachim wacht über die nicht für ihre Milde bekannte bayrische Polizei, über die bayrischen Grenzen und den bayrischen Verfassungsschutz. Bei Joachim ist klar, wenn es um Grenzen geht, dann will er sie dicht, wenn es um Flüchtlinge geht, dann will er sie nicht, wenn es um Polizisten geht, dann will er Zehntausende neue, wenn es um „Sicherheit“ geht, dann will Joachim Milliarden Euros investieren, wenn Joachim über einen Schwarzen redet, dann nennt er ihn „einen wunderbaren Neger“ und wenn es um Linksextremismus geht, dann sieht Joachim Jahr für Jahr bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes eine „wachsende Gefahr“. Joachim selbst war es also, die majestätische Hoheit der grünen Armada, der sich plötzlich vom Zündlumpen bedroht fühlte. Als der Zündlumpen mit Bezug auf einige von Joachim über den gefährlichen Zündlumpen getätigten Aussagen grob umrissen meinte, dass man ja historisch und rein theoretisch auf Seite der Königsmörder etc. stehe würde, stellte Joachim Hermann, angeblich wohnhaft im Innenministerium, höchstpersönlich eine Anzeige wegen Bedrohung.

Dass die Repressionsbehörden in Bayern nerven und Anhänger der alten Schule sind, weiß jeder, selbst Dr. Joachims rappender Sohn Jakob alias Jaggy Jackpot: „Viele Jobs, viele Cops, das ist Bayern, Diggah./ Das heißt, ich halt das Ott an meinen Eiern, Diggah.“ Der Zündlumpen hat sich also der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht, diesmal in Form von Bedrohung – der Beginn einer groß angelegten Ermittlung, deren politische Motivation mit diesem Auftakt nicht deutlicher und symbolischer sein könnte.

Erste Ermittlungen

Nach dieser ersten Anzeige sammelte der Zündlumpen aber weiterhin fleißig Anzeigen: Spätestens nachdem sich ab März 2020 alles nur noch um Corona drehte und der Zündlumpen empfahl, doch am besten im Falle einer Coronainfektion Polizisten anzuspucken, ging ein Beben durch die Socialmedia-Netzwerke der Cops. In Erfurt, Lüneburg und Köln wurden Anzeigen wegen Aufforderung zu Straftaten gestellt und die jeweiligen Staatsanwaltschaften leiteten diese nach München weiter. Etwa zur gleichen Zeit tauchten in München auch Plakate auf, deren Vorlagen im Zündlumpen erschienen waren und dass diese geklebt wurden, entging der Polizei ebenfalls nicht. Einigen hörigen Bürger*innen geriet auch hin und wieder ein Zündlumpen in die Hand oder in den Briefkasten, was diese derart provozierte, dass sie unverzüglich die 110 wählten. Mit der Zeit stapelten sich also die Anzeigen bezüglich des Zündlumpens auf dem Tisch der zuständigen Kriminalpolizisten für Linksextremismus (Staatsschutz).

Erste Schritte der Ermittlungen waren folgende: Die Urheber der Internetadresse des Zündlumpen-Blogs auf noblogs versuchen zu identifizieren. Keine Ergebnisse. Dann versuchte das LKA das Druckbild der erbeuteten Zündlumpen-Ausgaben zu analysieren: Diese wurden anscheinend mit einem Tintenstrahldrucker gedruckt. Dann wurden die gefundenen Zündlumpen-Ausgaben auf DNA hin untersucht, was wiederum keine Ergebnisse brachte.

Ein weiterer Schritt war es dann eine Anzeige gegen den Zündlumpen wegen Anleitung zu Straftaten zu stellen, da dieser in einer folgenden Ausgabe (während der damaligen Ausgangssperre) erklärte, wie man Straßenlaternen ausknipst. Diese Erklärung brachte der Münchner Staatsschutz dann in Zusammenhang mit einigen durchgeknipsten Kabeln an Internet-und Telefonkästen in München. Da Stromkabel durchgeschnitten wurden, welche danach offen lagen, wurde wegen einer staatsgefährdenden Sabotage ermittelt. Zu eben diesen am 31.12.2021 in der Folge unterbrochenen Internet- und Telefonleitungen ermittelte die Polizei ein bisschen herum und kamen zu keinen Ergebnissen. Anscheinend konnten die Cops keinerlei Spuren von den Telefonkästen nehmen, da angesichts der offenen Leitungen immer zuerst ein*e Telekom-Mitarbeiter*in kommen musste, um den Kasten zu reparieren. Die angewandten Ermittlungsstrategien der Cops wie beispielsweise Abfragen bei überregionalen Polizeistellen, ob ähnliches schon mal vorgefallen war, sowie das Aushängen von Zeugenaufrufen oder das Analysieren von möglichen Bewegungsrouten der Täter*innen lieferten keinerlei Indizien. Der Staatsschutz befand sich bezüglich dieser Sache im regen Kontakt mit der Telecom-Security und wollte diesbezüglich dazu anregen, ob es nicht möglich wäre ein Alarmsystem bei Störungen einzuführen, welches unverzüglich die Polizei informieren würde, was die Telecom-Security allerdings ablehnte, da es laut diesen zu allzu vielen Störungen kommen würde.

Zu diesem Zeitpunkt wurden also bereits mehrere Anzeigen und Ermittlungen gegen den Zündlumpen geführt, welche alle zu keinerlei Ergebnis führten. Es wurde die Einstellung der Ermittlungen erwogen… doch dann funkte der Verfassungsschutz dazwischen…

Tada!

… und dann liefen die Ermittlungen „plötzlich“ gegen drei Beschuldigte, die die Polizei nach einem Intermezzo mit dem Verfassungsschutz aus dem Hut zauberte. Dass diese Weitergabe von Informationen offensichtlich sehr „ungeregelt“ und „intransparent“ abgelaufen sein dürfte, ist nicht verwunderlich (dass gerade der bayrische VS relativ „intransparent“ arbeitet, ist spätestens seit dem NSU-Komplex kein Geheimnis mehr). Drei Personen sind übrigens die Mindestanzahl um rechtlich eine kriminelle Vereinigung darstellen zu können. Während der Verfassungsschutz einige Analysen von Ideologie (aufständischer Anarchismus), Radikalität und Gewaltnähe sowie Sprache (das Wort Bulle wir so und so oft benutzt) des Zündlumpens nachlieferte, ermittelte der Staatsschutz nun gegen drei Personen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Verfassungsschutz lieferte einige Hintergrundinfos zu den drei Beschuldigten und stellte die Thesen auf, dass diese alle Anarchist*innen seien und dass sie alle Verbindungen zu der Bibliothek Frevel haben sollen (die ohnehin ein ganz gefährlicher und verbrecherischer Ort sei). Zudem wird ersichtlich, dass der VS ein festes Umfeld der Bibliothek Frevel konstruiert, welches ebenso im Fokus von Überwachungsmaßnahmen stand. In diesem Kontext erwähnt der VS ebenso eine Reihe von in München verübten unaufgeklärten Straftaten und Brandstiftungen.

Doch was werfen die Polizisten den jeweiligen Beschuldigten vor bzw. wie sind sie ins Visier der Cops geraten?

„Person 1“ der Ermittlungen wird vorgeworfen, dass er einen Raum angemietet haben soll, in dem angeblich der Zündlumpen produziert worden sein soll (eine sogenannte Ermittlungshypothese, d.h.: eine bloße Vermutung ohne Indizien). Außerdem soll Person 1 polizeibekannt und ein Anarchist sein und zudem andere Anarchist:innen kennen. Von der Existenz dieser Druckerei soll die Polizei durch einen zufälligen Anruf erfahren haben, in Folge dessen Streifenpolizisten wegen Lärmbeschwerde in der Örtlichkeit vorbei fuhren… und andere Polizisten durch eine ein paar Tage später stattgefundene Personenkontrolle herausgefunden haben sollen, dass dort anarchistische Sachen gedruckt werden. Zudem soll ein anderer Polizist Person 1 einmal zufällig im Kontext einer anderen Herumschnüffelei in dem betreffenden Haus gesehen haben, ihn erkannt haben und sich dann beim Vermieter über das Mietverhältnis erkundigt haben.

„Person 2“ wird vorgeworfen, dass er Informatik studiert haben soll, was ein Indiz darauf sein soll, dass er die fachlichen Fähigkeiten besitzen soll, einen Noblogs-Blog zu betreiben, welcher die Informatiker des LKAs vor unüberwindliche Hürden der Entanonymisierung stellte. Zudem soll Person 2 zwei mal Plakate geklebt haben, welche inhaltlich ähnliche Sachen thematisiert haben sollen, wie der Zündlumpen (bspw. IAA). Darüberhinaus schreibt Person 2 in ihren „Betreffs“ von Bankkonto-Überweisungen gelegentlich dumme Sprüche und Ausrufe gegen Polizisten, was der Zündlumpen auch tut. Außerdem sei er ein Anarchist und polizeibekannt.

„Person 3“ wird vorgeworfen, dass sie Französisch spreche. Was nahelegen soll, dass sie Übersetzungen aus dem Französischen für den Zündlumpen angefertigt haben soll. Außerdem soll Person 3 einmal innerhalb einer Kirche von einer Überwachungskamera gefilmt worden sein, wie sie eine einzelne Ausgabe eines Zündlumpens in betreffender Kirche hinterlassen haben soll. Außerdem soll sie von ihrem Konto Dinge bestellt haben, die unter anderem für das Drucken von Sachen benutzt werden könnten.

Dieses Konstrukt diente Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern schließlich dazu Observationen und andere Überwachungsmaßnahmen einzuleiten als auch die bereits zwei Monate im Vorhinein geplanten Hausdurchsuchungen im April 2022 in Gang zu bringen. Auch der Verfassungsschutz erhielt über betreffenden Zeitraum und darüberhinaus die Generalbefugnis für umfassende Überwachungsmaßnahmen. Bei den folgenden Hausdurchsuchungen wurden stets alle Zimmer durchsucht, da behauptet wurde, dass überall Anarchist:innen wohnen würden, die einerseits zu Gewalt bereit seien und andererseits Eigentum untereinander teilen würden. Dass einige Leute in den Wohnungen zu wohnen schienen, die zuvor nicht als Mitbewohner*innen gelistet waren, hielt sie nicht davor ab auch von diesen Laptops, USB-Sticks, persönliche Briefe etc. zu beschlagnahmen und Schriftproben zu nehmen. Ebenfalls lag ein Durchsuchungsbeschluss für die angebliche Lebensgefährtin eines Betroffenen vor, der allerdings nicht umgesetzt wurde.

Ein Kippenstummel – voilá!

Nachdem die Cops in den Privatwohnungen dutzende Kisten mit Zeugs und allen möglichen Zeitungen, Broschüren; kurz: mit allem anarchistisch erscheinenden Papier davon gebraust waren und in der Druckerei alles mitgenommen hatten, was nicht gerade ein Stuhl oder ein Mülleimer war, also Zehntausende Blatt Blanko-Papier, alle Maschinen, tausende Zeitungen und Bücher; machten sie sich daran insbesondere alle Gegenstände aus der Druckerei nach DNA-Spuren zu analysieren, als ob diese ein geheimes Bombenlabor gewesen wäre. Sie nahmen dutzende und aberdutzende von Proben von Druckern und Maschinen… und fanden schließlich eine bekannte DNA-Spur!

Diese DNA-Spur konnte angeblich „Person 4“ zugeordnet werden, während gleichzeitig ausgeschlossen werden konnte, dass irgendeine andere DNA-Spur von Person 4 ist. Person 4 soll also eine Kippe in der Druckerei geraucht haben… und voilá, Person 4 ist nun auch Teil der kriminellen Vereinigung. Denn Person 4 soll auch Anarchist und polizeibekannt sein. Die lächerliche Anschuldigung eine Kippe in einer Druckerei geraucht zu haben, reichte einem Richter einen Durchsuchungsbeschluss zu bewilligen, der bis jetzt noch nicht durchgesetzt wurde… und in welchem es wieder heißt, dass alle anarchistischen Druckerzeugnisse, persönlichen Schriftstücke, Drucker etc. beschlagnahmt werden sollen. Interessant: Die Cops wollen immer die WLAN-Router beschlagnahmen, um die in diesen gespeicherten MAC-Adressen auszuwerten.

Die Absurdität des Ganzen

Die Polizei hat offensichtlich einen enormen politischen Willen, Räume zu zerschlagen, die von Anarchist*innen frequentiert und genutzt werden, was auch ihr Bedrängen und Einschüchtern des Vermieters der anarchistischen Bibliothek Frevel gezeigt hat, welcher in der Folge den Mietvertrag der Bibliothek gekündigt hat. Das Zusammenspiel von Innenministerium, Verfassungsschutz, Staatsschutz und LKA erwirkt, dass es ausreicht ein*e Anarchist*in zu sein, einem Personenkreis zugerechnet zu werden und Leute angeblich zu kennen, um einer kriminellen Organisation angeschuldigt zu werden. Der bayrische Staat schreckt weder davor zurück, das Bild einer Diktatur zu erzeugen, wenn seine Schergen jegliche anarchistische Publikation und jegliches Druckgerät beschlagnahmen, noch Mafia-mäßig Vermieter einzuschüchtern und bei Nicht-Herausgabe von Mietverträgen mit Hausdurchsuchungen zu drohen. Dem Staat geht es offensichtlich darum die Präsenz anarchistischer Ideen, Räume, Beziehungen und Praktiken zu ersticken. Die juristische Ebene dieses Versuches ist bezeichnend: Die Polizei kann zwischen keiner der inzwischen vier beschuldigten Personen einen tatsächlichen Bezug zum Zündlumpen herzustellen, geschweige denn zu dem Verfassen von Artikeln. Hauptanklage: Die Angeklagten sind Anarchist:innen und kennen sich angeblich. Die Ermittlungslinie, die der Staat daraufhin verfolgt ist die, mit DNA-Spuren-Treffern irgendwelche Indizien zu konstruieren! Er versucht DNA-Spuren von Anarchist:innen auf Druckern oder einzelnen Ausgaben des Zündlumpens oder nur irgendwo in einer Druckerei zu finden und dies dann so darzustellen, als wäre man Teil der Redaktion des Zündlumpens. Dieses absurde Herumkonstruieren reicht der Staatsanwaltschaft und Richterschaft jegliche repressive Maßnahme und jede Durchsuchung und Beschlagnahmung durchzuwinken. Diese Ermittlungstaktik hat Relevanz für die gesamte Bundesrepublik: Wenn es den hier tätigen Cops, Richter*innen und Staatsanwält*innen gelingt, die bloße Anschuldigung, dass eine gefundene DNA-Spur, die einer Zeitung, einem Druckgerät oder irgendeinem Gegenstand in einer Druckerei anhaftete, mit einer betreffenden Person übereinstimmen soll, drauf hinaus laufen zu lassen, dass man betreffende Zeitung angeblich gedruckt, verbreitet oder gar die Artikel verfasst hat, dann stellt der Besitz jeder anarchistischen Zeitung ein potentielles Verbrechen dar. Fahrenheit 451 lässt grüßen!

Der Vorstoß das Herausgeben einer Zeitung mit DNA-Spuren begründen zu wollen (wie an Kippenstummeln in einer Druckerei) ist ein repressiver Vorstoß, der uns alle etwas angeht! Der bayrische Staat will nicht nur die Existenz anarchistischer Räume und Publikationen unterdrücken, sondern auch das bloße Besitzen, Lesen und Drucken von anarchistischen Zeitungen.

Diese letzten repressiven Vorstöße in München gehen alle Subversiven, Rebell*innen, Anarchist*innen, Antiautoritären und wilden Herzen etwas an. Denn wenn es ein Verbrechen ist anarchistische Zeitungen zu lesen, dann ist niemand von uns unschuldig!

Freiheit für die Druckmaschinen und alle Gefangenen weltweit!

Solidarität und Grüße an alle anderen Betroffenen von 129er Verfahren!

Einige anarchistische Bücherwürmer und Leseratten aus Bavaria

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